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RECHTSGEBIETE

Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Familienrechtes.

  • Was muss bei einer Trennung beachtet werden?

  • Welche Ansprüche haben Sie und/oder Ihre Kinder?

  • Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe geschieden werden?

  • Was passiert mit den Vermögenswerten oder mit Schulden?

Diese und andere Fragen beantworte ich Ihnen gerne. Probleme gibt es nicht nur bei Ehen, sondern auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften oder auch bei Alleinerziehenden. Auch hier stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Zum Familienrecht gehört auch der Bereich Vaterschaft, muss diese erst festgestellt werden oder bestehen Zweifel an dieser? Oder haben Sie als Eltern Ärger mit Jugendamt und Gericht wegen der Kinder? Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie auch in allen Kindschaftssachen.

Ein großer Bereich des Familienrechts ist auch die Frage des Unterhaltes. Eltern müssen für Ihre Kinder Unterhalt zahlen, aber wieviel? Mittlerweile müssen auch immer mehr Kinder für ihre Eltern, die pflegebedürftig sind, Unterhalt bezahlen. Aber was muss tatsächlich bezahlt werden? Verschaffen Sie sich durch eine umfassende Beratung selber Gewissheit.



Betreuung

Was passiert, wenn Sie oder Ihre Angehörigen die eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können? Ehepartner und Angehörige können entgegen landläufiger Meinungen nicht alles regeln, vielmehr ist eine ( vorherige ) Vollmacht erforderlich. Gerne unterstütze ich Sie beratend im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, auch, um eine spätere Betreuung zu vermeiden. Sollte doch bereits eine Betreuung erforderlich sein, kann ich Sie als langjährige Berufsbetreuerin unterstützen.

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